Rechtsprechung
SG Stade, 07.08.2008 - S 28 AS 454/08 ER |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,35580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Kosten der Passverlängerung für serbischen Staatsangehörigen - Darlehen bei unabweisbarem Bedarf
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 23 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 86b Abs. 2 SGG
Darlehensweise Übernahme der Kosten einer Passverlängerung nach § 23 Abs. 1 S. 1 SGB II - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlehensweise Übernahme der Kosten einer Passverlängerung nach § 23 Abs. 1 S. 1 SGB II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus SG Stade, 07.08.2008 - S 28 AS 454/08
Daher ist der vorläufige Rechtsschutz nur dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abzuwendende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74 m.w.N.).
- SG Hildesheim, 04.02.2010 - S 43 AS 180/10 Nach dieser Norm kann im Einzelfall bei einem von den Regelleis-tungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, der weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II noch auf andere Weise gedeckt werden kann, ein Darlehen gewährt werden (so im Falle ent-sprechender Kosten: LSG Sachsen, Beschluss vom 22. August 2007, L 3 AS 114/06 NZB; SG Stade, Beschluss vom 7. August 2008, Az.: S 28 AS 454/08 ER).